Um aktuell zu bleiben und unseren Verein korrekt abzubilden, müssen wir ein paar kleinere Änderungen in unseren Statuten vornehmen. Die in der Praxis bereits stattgefundene Integration der Jugendriege (JUKO) bei den Aktiven wollen wir mit drei weiteren, sinnvollen Anpassungen ergänzen. Die Änderungen sind im unten angefügten PDF markiert und lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Die JUKO ist neu bei der Aktivriege angesiedelt. Zuvor war die JUKO parallel zu den weiteren Abteilungen als rechtlich unselbständige Abteilung in den Statuten an mehreren Stellen aufgeführt. Die bereits vollzogene organisatorische Integration der JUKO in die Aktivriege führt dazu, dass die JUKO nicht mehr eigens in den Statuten erwähnt wird. Diese Anpassung wirkt sich insbesondere auf den Abschnitt «III Vereinsstruktur» (Art. 4) aus und weiter überall dort, wo die JUKO bisher zusätzlich erwähnt war.
- Der Passus über den Vereinszweck (Art. 3) wird konkretisiert (kein kommerzieller Zweck und keine Gewinnbestrebung).
- Ebenfalls wird die bereits bestehende Auflösungsklausel (Art. 32) vervollständigt mit einem Vermerk zur Handhabung der verbleibenden Mittel im Falle der Vereinsauflösung.
- Der Vereinsvorstand wird um die für die Vorstandsarbeit wichtige Position des/der Kommunikationsverantwortlichen ergänzt (Art. 16).